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FAQs

Was ist der Unterschied zwischen einem KFZ-Gutachter und einem KFZ-Ingenieurbüro?

Ein Kfz-Gutachter bewertet den Zustand eines Fahrzeugs und erstellt einen entsprechenden Bericht. Ein Kfz-Ingenieur hingegen bietet neben der Fahrzeugbewertung auch technische Beratung und Lösungen für komplexe Fragestellungen. Daher ist es oft vorteilhaft, ein Ingenieurbüro aufzusuchen – hier profitieren Sie von mehr Fachwissen und umfassender Unterstützung.

Wer muss den Kfz Gutachter bezahlen?

Grundsätzlich müssen die Geschädigten die Kosten des Gutachtens nicht selbst tragen, da diese in der Regel von der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Wir empfehlen zudem, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht ist für Sie ebenfalls kostenlos.

Ist ein Gutachten kostenlos?

Bei uns ja! Auch bei einer Teilschuld. Nach einem unverschuldeten Unfall, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Für die Schadensabwicklung ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Verkehrsrechts zu beauftragen. Auch dieser ist für Sie kostenlos.  

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich in fast allen Fällen nach einem unverschuldeten Unfall. Als Ingenieurbüro ermitteln wir nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Nutzungsausfallentschädigung, den Wiederbeschaffungswert, eine mögliche Wertminderung und gegebenenfalls den Restwert. Im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag bietet das Gutachten zudem den Vorteil der rechtlichen Absicherung. Der Schadensersatzanspruch ist in § 249 BGB geregelt, und das Gutachten dient als Beweissicherung – es ist rechtssicher dokumentiert.

Wann ist ein Gutachten notwendig?

Ein Gutachten ist notwendig, wenn nach einem Verkehrsunfall der entstandene Schaden und die Reparaturkosten ermittelt werden müssen, um eine gerechte Schadensregulierung zu gewährleisten. Es ist auch bei Fahrzeugkäufen und -verkäufen ratsam, insbesondere bei Gebrauchtwagen, um den tatsächlichen Zustand und den Wert des Fahrzeugs zu bestimmen, oder wenn der Wert eines Oldtimers eingestuft werden soll.

Welche Kfz Gutachten gibt es?

Zu den verschiedene Arten von Kfz Gutachten gehören Unfallgutachten, um Schäden und Reparaturkosten nach einem unverschuldeten Unfall zu dokumentieren sowie Kaskogutachten bei Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind. Darüber hinaus gibt es noch Wertgutachten, die den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs ermitteln, sowie Oldtimergutachten, die für die Bewertung des Zustands von Oldtimern benötigt werden.

Was wird bei einem Kfz Gutachten gemacht?

Im Rahmen eines Kfz-Gutachtens überprüft ein Sachverständiger die technische Verfassung des Fahrzeugs. Dabei nimmt er das Auto genau unter die Lupe und dokumentiert alle Schäden, Fehler und sonstigen Mängel. Er achtet darauf, dass nicht nur unfallbedingte Beschädigungen, sondern auch bereits vorhandene Defekte erfasst werden. Anschließend fasst er die festgestellten Fakten zusammen und bewertet diese.

Was ist ein Gutachten beim Auto?

Ein Kfz-Gutachten ist eine fachkundige Bewertung des Zustands eines Fahrzeugs durch einen spezialisierten Sachverständigen. Dabei werden Aspekte wie vorhandene Schäden, die Reparaturhistorie, Abnutzungsspuren, die gefahrenen Kilometer und die Ausstattung detailliert analysiert. Das Gutachten dient als objektive Grundlage für Entscheidungen, beispielsweise beim Kauf oder Verkauf, bei Reparaturen oder in Versicherungsangelegenheiten. Besonders nach Unfällen liefert es wichtige Beweise und erleichtert die Bearbeitung von Schadensansprüchen.

Begriffe

Altschaden

Ein Altschaden bezeichnet einen nicht behobenen Schaden an einem Fahrzeug.

Anspruchsberechtigter

Der Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der rechtliche Ansprüche daran hat – nicht zwangsläufig die Person, die als Halter oder Versicherungsnehmer im Fahrzeugschein eingetragen ist. Als Beleg dienen der Kaufvertrag sowie der Fahrzeugbrief. Bei finanzierten Fahrzeugen bleibt die finanzierende Bank der Sicherungseigentümer und somit anspruchsberechtigt. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, ist der Leasinggeber der tatsächliche Eigentümer und hat daher die Ansprüche. Um im Schadensfall Reparaturansprüche geltend zu machen oder im Streitfall eine rechtliche Legitimation nachzuweisen, ist eine Freigabe vom jeweiligen Fahrzeugeigentümer erforderlich.

Excel-Tool zur Berechnung der Schaden

Für eine unkomplizierte Berechnung Ihrer Schadensersatzansprüche stellen wir Ihnen ein hilfreiches Excel-Tool zum Download bereit: Berechnung-des-Schadenregulierungsanspruches-nach-einem-unverschuldeten-Verkehrsunfall.

Haftpflichtgutachten

Eine neutrale und rechtssichere Dokumentation, die zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall dient. Dieses Gutachten umfasst unter anderem folgende Angaben: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Reparaturkosten gemäß Herstellervorgaben, voraussichtliche Reparaturdauer, Mietwagenkategorie, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Wiederbeschaffungszeitraum sowie den Restwert des Fahrzeugs. Die hierfür anfallenden Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

Kostenvoranschlag

Eine erste Kosteneinschätzung der anfallenden Reparaturkosten, die jedoch keine Berücksichtigung der Wertminderung oder des Nutzungsausfalls beinhaltet. Die Kosten für diese Kalkulation trägt zunächst der Auftraggeber selbst. Allerdings kann dieser Betrag in den meisten Fällen bei einer tatsächlichen Reparatur über die Werkstatt verrechnet werden. Vorab sollte eine Abstimmung mit der gegnerischen Versicherung erfolgen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 II 2 BGB), also durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachgewiesen werden kann. Die Mehrwertsteuer für Dienstleistungen wie Gutachter- oder Anwaltskosten wird im Falle eines Haftpflichtschadens für nicht selbstständige Personen von der Kfz-Versicherung übernommen. Selbstständige müssen die Steuer zunächst selbst zahlen, können diese jedoch über ihr Finanzamt zurückfordern.

Merkantile Wertmiunderung (WM)

Auch nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug als solches deklariert und hat beim Wiederverkauf in der Regel einen geringeren Marktwert als ein unfallfreies Fahrzeug. Die Wertminderung stellt einen finanziellen Ausgleich für diesen Verlust dar.

Mietwagenklasse

Bei einem unverschuldeten Fahrzeugschaden haben Sie während der Reparaturdauer Anspruch auf ein Mietfahrzeug. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Die Mietwagenklasse wird in der Regel anhand der Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs bestimmt. Bei älteren Fahrzeugen kann es jedoch zu einer Herabstufung um eine oder zwei Klassen kommen.

Neu für Alt

Bei Reparaturen nach einem Unfall kommt es häufig vor, dass Neuteile ältere oder bereits beschädigte Fahrzeugteile ersetzen. Die sogenannte Nutzung-für-Altteile-Regelung (NfA) sieht vor, dass der Geschädigte eine Eigenleistung erbringt, um den durch den Austausch entstehenden Wertzuwachs auszugleichen.

Notreparatur

Der Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Verkürzung der Ausfallzeit des Fahrzeugs durch eine Notreparatur, insbesondere wenn Ersatzteile oder Leihfahrzeuge schwer verfügbar sind oder die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nimmt.

Nutzungsausfallentschädigung

Als Alternative zum Mietwagen kann eine Nutzungsausfallentschädigung beantragt werden. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich – ähnlich wie bei der Mietwagenklasse – nach der Kategorie des verunfallten Fahrzeugs. Der Anspruch darauf entsteht jedoch erst nach der durchgeführten Reparatur. Die fachgerechte Instandsetzung kann durch eine Reparaturbestätigung eines Kfz-Sachverständigen oder durch eine Rechnung der Werkstatt nachgewiesen werden.

Reparaturbestätigung

Die Reparaturbestätigung belegt die ordnungsgemäße und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs. Zudem schützt sie den Geschädigten vor möglichen Problemen bei zukünftigen Unfällen, insbesondere wenn derselbe Bereich des Fahrzeugs erneut beschädigt wird.

Steuersatz

Fahrzeuge bis zu einem Alter von zwei Jahren sowie Firmenfahrzeuge unterliegen in der Regel dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %. Gebrauchtfahrzeuge mit einem Alter von bis zu fünf Jahren werden meist differenzbesteuert, mit einem MwSt.-Satz von 2–2,4 %. Ältere Fahrzeuge gelten als steuerneutral (0 % MwSt.), da sie üblicherweise nur auf dem Privatmarkt gehandelt werden.

Technische Wertminderung (TWM)

Eine technische Wertminderung tritt ein, wenn trotz fachgerechter Reparatur der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs nicht vollständig wiederhergestellt werden kann oder wenn der geringe Fahrzeugwert den Austausch bestimmter Teile wirtschaftlich nicht rechtfertigt.

Technischer Totalschaden

Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug durch eine fachgerechte Reparatur nicht mehr in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann oder wenn eine solche Instandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll wäre.

Teil-Kaskoschaden

Bei einem Teilkaskoschaden, der durch Naturereignisse wie Hagel, Überschwemmung oder Sturm sowie durch Diebstahl oder Brand entsteht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß den individuellen Versicherungsbedingungen. In vielen Fällen ist eine Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung vorgesehen. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Versicherungsunterlagen.

Voll-Kaskoschaden

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, übernimmt eine Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug in vollem Umfang. Genauere Details hierzu sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Ihrer Versicherungsunterlagen nachzulesen.

Vorhaltekosten

Anstelle eines Mietfahrzeugs kann ein Gewerbetreibender Vorhaltekosten abrechnen, sofern ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. Wird ein Firmenfahrzeug unmittelbar zur Gewinnerzielung genutzt, können zusätzlich entgangene Gewinne sowie die Kosten für das nicht einsatzfähige Fahrzeug geltend gemacht werden.

Vorschaden

Ein Vorschaden bezeichnet einen zuvor reparierten Altschaden. Dabei wird zwischen einer fachgerechten und einer lediglich ordnungsgemäßen Reparatur des Fahrzeugschadens unterschieden.

Werkstattwahl

Für eine ordnungsgemäße Reparatur des Fahrzeugs sollte eine Markenwerkstatt oder ein qualifizierter Fachbetrieb beauftragt werden.

Wiederherstellungsaufwand (WHA)

Die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung ergibt den Gesamtschaden des Fahrzeugs.

Wiederschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet die voraussichtliche Zeit, die benötigt wird, um ein Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben. Sie wird relevant, wenn das verunfallte Fahrzeug verkauft werden soll oder ein Totalschaden vorliegt.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Der Wiederherstellungsaufwand ist höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, wenn die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs die Kosten für den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs übersteigen.